Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des Schuljahres

2022/2023

an der Grundschule „Heinrich Zille“ Stahnsdorf

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Welche Kinder kommen in diesem Jahr zur Schule?

Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

 

Was ist mit Kindern, die am 30. September 2022 noch keine 6 Jahre alt sind?

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dafür müssen die Eltern einen formlosen Antrag stellen und diesen zur Anmeldung mitbringen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

 

Was müssen die Eltern wissen, wenn sie Ihr Kind zurückstellen möchten?

Bei dem Wunsch der Eltern zur Rückstellung Ihres Kindes bitten wir Sie, uns schon bei der telefonischen Terminvereinbarung darüber zu informieren. Zur Schulanmeldung bringen Sie dann bitte den ausgefüllten Antrag, die Schweigepflichtentbindung und die vollständigen Untersuchungsunterlagen und Tests mit. Den Antrag und die Schweigepflichtentbindung finden Sie auf unserer Homepage.

 

An welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?

Die für die Schulanmeldung maßgeblichen Schulbezirke und Überschneidungsgebiete sind dem „Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf“ vom 29. September 2014, 13. Jahrgang, Nr. 11 zu entnehmen - Beschluss Nr. B-13/108 -. Ausnahmen von dieser Regelung können aus wichtigem Grund durch das Staatliche Schulamt gestattet werden. Die Gründe sind geregelt im § 106, Abs. 4, Satz 3 Brandenburgischen Schulgesetz. Der Antrag ist durch die Eltern schriftlich über die Schule an das Staatliche Schulamt zu stellen.

Kinder, die im Überschneidungsgebiet wohnen, bitten wir in der „Heinrich Zille“ Grundschule anzumelden.

Die zuständige Schule für das Überschneidungsgebiet wird durch den Schulträger im Einvernehmen mit den Schulleitern beider Grundschulen bestimmt.

 

Was ist, wenn Ihr Kind in einer anderen Schule eingeschult werden soll?

Wenn Ihr Kind an einer anderen Schule (Privatschule), also in freier Trägerschaft, beschult werden soll,

muss Ihr Kind trotzdem an unserer Schule angemeldet werden, da wir laut Wohnanschrift die zuständige Pflichtschule sind. Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft (Privatschule mit oder ohne konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung der gewünschten Schule an der örtlich zuständigen Schule.

Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Schulwechselantrag erforderlich. Diesen erhalten Sie bei der Anmeldung an Ihrer Pflichtschule. Das Landesamt für Schulbildung entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule.

 

Was müssen Sie zur Schulanmeldung mitbringen?

 

   das ausgefüllte Anmeldeformular (erhältlich auf unserer Homepage bzw. der Gemeinde Stahnsdorf),

   den Nachweis der Sprachstandfeststellung (in der Kita erhältlich),

   Impfausweis mit Kopie über durchgeführte Masernschutzimpfung

  Original der Geburtsurkunde und eine Kopie für die Unterlagen,

   Personalausweis nur zur Vorlage

  Ihr schulpflichtiges Kind

 

Die terminliche Schulanmeldung findet an folgenden Tagen statt:

 

Ø  Dienstag, 15.02.2022 / 08:00 Uhr – 12:00 Uhr + 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Ø  Mittwoch, 16.02.2022 / 08:00 Uhr – 12:00 Uhr + 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Bitte rufen Sie in unserem Schulbüro werktags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr an und vereinbaren Sie mit Frau Rathfelder einen Termin.

Tel. 03329 62139

  

Ihre

Schulleitung der GS „Heinrich Zille“